Allgemeine Geschäftsbedingungen für geschlossene Gruppenreisen (Tagesreisen) der Tourismus und Stadtmarketing Husum GmbH

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Sehr geehrte Kunden,

die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und der Tourismus und Stadtmarketing Husum GmbH (nachfolgend „TSMH“), bei Vertragsschluss zu Stande kommenden Dienstleistungsvertrages zur Erbringung von geschlossenen Gruppenreisen. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 611ff BGB und füllen diese aus. Bitte lesen Sie daher diese Geschäftsbedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!

1. Stellung der TSMH; Geltungsbereich dieser Geschäftsbedingungen; anzuwendende Rechtsvorschriften

1.1. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten für geschlossene Gruppenreisen der TSMH, die gemäß § 651a Abs. 5 Nr. 2 BGB weniger als 24 Stunden dauern und keine Übernachtung umfassen (Tagesreisen) und deren Reisepreis 500 Euro pro Person nicht übersteigt. Diese Gruppenangebote werden nachfolgend mit „Tagesreise“ bezeichnet.

1.2. Die TSMH erbringt die ausgeschriebenen Tagesreiseleistungen als Dienstleister und unmittelbarer Vertragspartner des Kunden bzw. des Auftraggebers.

1.3. Auf das Rechtsverhältnis zwischen der TSMH und dem Kunden, bzw. dem Auftraggeber finden in erster Linie die mit der TSMH getroffenen Vereinbarungen, ergänzend diese Vertragsbedingungen, hilfsweise die gesetzlichen Vorschriften über den Dienstvertrag §§ 611 ff. BGB Anwendung.

1.4. Soweit in zwingenden internationalen oder europarechtlichen Vorschriften, die auf das Vertragsverhältnis mit der TSMH anzuwenden sind, nichts anderes zu Gunsten des Kunden bzw. des Auftraggebers bestimmt ist, findet auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis mit der TSMH ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

1.5. Die nachfolgenden Bestimmungen finden nur Anwendung auf Tagesreisen der TSMH. Auf Reiseverträge und Mehrtagesfahrten, die Unterkunftsleistungen beinhalten, finden die Reisebedingungen der TSMH Anwendung.

2. Vertragsschluss; Stellung eines Gruppenauftraggebers

2.1. Grundlage des Angebots der TSMH und der Buchung des Kunden sind die Beschreibung des Tagesreiseangebots und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.

2.2. Für die Buchung von Tagesreisen gilt: Der Kunde kann sein Interesse an einer Buchung jederzeit mündlich, telefonisch, schriftlich, per Telefax, per E-Mail oder per Online-Anfrageformular an die TSMH übermitteln. Diese Interessenbekundung ist für den Kunden unverbindlich und begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Dienstleistungsvertrages nach seinen Wünschen.

a) Die TSMH wird dem Kunden auf der Grundlage seiner Interessenbekundung und nach Verfügbarkeit ein Angebot unterbreiten und ihm damit den Abschluss des Dienstleistungsvertrages anbieten.

b) Der Vertrag kommt für die TSMH und den Kunden rechtsverbindlich zu Stande, wenn der TSMH innerhalb der von ihr im Angebot bezeichneten Frist die vom Kunden unterzeichnete Annahmeerklärung zum Angebot zugeht, soweit die Annahmeerklärung keine Änderungen, Einschränkungen, Erweiterungen oder Bedingungen des Kunden enthält.

c) Der Dienstvertrag kommt demnach rechtsverbindlich bereits mit dem fristgerechten Eingang einer entsprechenden Annahmeerklärung bei der TSMH zu Stande. Die TSMH wird dem Kunden jedoch den fristgerechten Eingang seiner Annahmeerklärung und das Zustandekommen des Vertrages in Textform bestätigen. Die Rechtsverbindlichkeit des Dienstleistungsvertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass dem Kunden diese Bestätigung in Textform zugeht.

2.3. Die TSMH weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 BGB), auch wenn der Dienstleistungsvertrag im Wege des Fernabsatzes geschlossen wurde, kein Widerrufsrecht besteht. Die übrigen gesetzlichen Rücktritts- und Kündi-gungsrechte des Kunden bleiben davon unberührt.

2.4. Tagesreisen im Sinne dieser Bestimmungen sind ausschließlich Gruppenreisen, die von der TSMH als verantwortlichem Anbieter organisiert und über einen Gruppenverantwortlichen bzw. Auftraggeber gebucht und/oder abgewickelt werden, der als Bevollmächtigter für einen bestimmten Teilnehmerkreis handelt.

2.5. Die TSMH und der jeweilige Gruppenauftraggeber können in Bezug auf die Tagesreise vereinbaren, dass dem Gruppenauftraggeber als bevollmächtigtem Vertreter der Gruppenreiseteilnehmer besondere Rechte eingeräumt werden.

2.6. Die TSMH haftet nicht für Leistungen und Leistungsteile, gleich welcher Art, die – mit oder ohne Kenntnis von der TSMH – vom Gruppenauftraggeber, bzw. Gruppenverantwortlichen zusätzlich zu den Leistungen der TSMH angeboten, organisiert, durchgeführt und/oder den Kun-den zur Verfügung gestellt werden. Hierzu zählen insbesondere vom Gruppenauftraggeber, bzw. Gruppenverantwortlichen organisierte An- und Abreisen zu und von dem mit der TSMH vertraglich vereinbarten Ab- und Rückfahrtort, nicht im Leistungsumfang der TSMH enthaltene Veranstaltungen vor und nach dem Erlebnisangebot und unterwegs (Fahrten, Ausflüge, Begegnungen usw.) sowie vom Gruppenauftraggeber, bzw. Gruppenverantwortlichen selbst eingesetzte und von der TSMH vertraglich nicht geschuldete Reiseleiter.

2.7. Die TSMH haftet nicht für Maßnahmen und Unterlassungen des Gruppenauftraggebers, bzw. Gruppenverantwortlichen oder des vom Gruppenauftraggeber, bzw. Gruppenverantwortlichen eingesetzten Reiseleiters vor, während und nach der Reise, insbesondere nicht für Än-derungen vertraglicher Leistungen, welche nicht mit der TSMH abgestimmt sind, Weisungen an örtliche Führer, Sonderabsprachen mit den verschiedenen Leistungsträgern, Auskünften und Zusicherungen gegenüber den Kunden.

2.8. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, sind Gruppenauftraggeber, bzw. Gruppenverantwortliche oder von diesen eingesetzte Reiseleiter nicht berechtigt oder bevollmächtigt, Mängelanzeigen der Gruppenreiseteilnehmer entgegenzunehmen. Sie sind auch nicht berechtigt vor, während oder nach der Reise für die TSMH Beanstandungen des Kunden oder Zahlungsansprüche namens der TSMH anzuerkennen.

3. Leistungen, Ersetzungsvorbehalt; abweichende Vereinbarungen; Änderung wesentlicher Leistungen; Dauer von Leistungen; Witterungsverhältnisse

3.1. Die geschuldete Leistung der TSMH besteht aus der Erbringung der jeweiligen Leistung entsprechend der Leistungsbeschreibung und den zusätzlich getroffenen Vereinbarungen.

3.2. Änderungen oder Ergänzungen der vertraglich ausgeschriebenen Leistungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit der TSMH, für die aus Beweisgründen dringend die Textform empfohlen wird.

3.3. Änderungen wesentlicher Leistungen, die von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages abweichen und, die nach Vertragsabschluss notwendig werden (insbesondere auch Änderungen im zeitlichen Ablauf der jeweiligen Leistungserbringung) und von der TSMH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Leistung nicht beeinträchtigen. Etwaige Gewährleistungsansprüche des Kunden bzw. des Auftraggebers im Falle solcher Änderungen wesentlicher Leistungen bleiben unberührt.

3.4. Angaben zur Dauer von Leistungen sind Circa-Angaben.

3.5. Für Witterungsverhältnisse und deren Auswirkungen auf vereinbarte Leistungen gilt:

a) Soweit im Einzelfall nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, finden die vereinbarten Leistungen bei jedem Wetter statt.
b) Witterungsgründe berechtigen demnach den Kunden, bzw. den Auftraggeber nicht zum kostenlosen Rücktritt bzw. zur Kündigung bezüglich des Vertrages mit der TSMH. Dies gilt nur dann nicht, wenn durch die Witterungsverhältnisse Körper, Gesundheit oder Eigentum des Kunden bzw. der Teilnehmer des Auftraggebers an der Leistung so erheblich beeinträchtigt werden, dass die Durchführung für den Kunden bzw. den Auftraggeber und seine Teilnehmer objektiv unzumutbar ist.
c) Liegen solche Verhältnisse bei Beginn der Leistung vor oder sind vor Leistungsbeginn für dessen vereinbarten Zeitpunkt objektiv zu erwarten, so bleibt es sowohl dem Kunden bzw. dem Auftraggeber und der TSMH vorbehalten, den Vertrag über die Leistung ordentlich oder außerordentlich zu kündigen.

4. Leistungserbringung und Zahlungsmodalitäten

4.1. Die vereinbarten Leistungen schließen die Erbringung der Leistungen und zusätzlich ausgeschriebener oder vereinbarter Leistungen ein.
4.2. Nach Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 10 % des vereinbarten Preises zur Zahlung fällig, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart und in der Buchungsbestätigung vermerkt ist. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Beginn der Tagesreise fällig. Bei Buchun-gen kürzer als 30 Tage vor Beginn der Tagesreise ist der gesamte Preis sofort zahlungsfällig.

4.3. Soweit kein vertragliches oder gesetzliches Rücktrittsrecht des Kunden besteht und die TSMH zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, gilt:

a) Leistet der Kunde den Leistungspreis nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl die TSMH zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Aufrechnungs- oder Zurückbehal-tungsrecht des Kunden besteht, und hat der Kunde den Zahlungsverzug zu vertreten, so ist die TSMH berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung und nach Ablauf der Frist vom Vertrag zurückzutreten und vom Kunden Schadensersatz gem. §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB nach Maßgabe nachstehender Ziffer 7 zu fordern.
b) Ohne vollständige Bezahlung des Leistungspreises besteht kein Anspruch des Kunden auf Inanspruchnahme der Leistungen.

5. Umbuchungen; Änderungen der Rechnungsanschrift

5.1. Ein Anspruch des Kunden bzw. des Auftraggebers nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Termins der Leistung, der Uhrzeit, des Ausgangs- und des Zielortes der Leistung (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden bzw. des Auftraggebers dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann die TSMH bis 14 Tage vor Leistungsbeginn ein Umbuchungsentgelt erheben. Soweit vor der Zusage der Umbuchung nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist, beträgt das Umbuchungsentgelt € 30,-- pro Umbuchungsvorgang. Dem Kunden bzw. dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten, der TSMH nachzuweisen, dass die durch die Vornahme der Umbuchung entstandenen Kosten wesentlich geringer sind, als das vereinbarte Umbuchungsentgelt. In diesem Fall haben der Kunde bzw. der Auftraggeber nur die ge-ringeren Kosten zu bezahlen.

5.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die später als 14 Tage vor Leistungsbeginn erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Dienstleistungsvertrag mit der TSMH gemäß Ziffer 7. dieser Bedingungen und gleichzeitiger Neubuchung durchgeführt werden.

5.3. Die vorstehenden Regelungen gelten nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

6. Nichtinanspruchnahme von Leistungen

6.1. Nehmen der Kunde bzw. der Auftraggeber die vereinbarten Leistungen, ohne dass dies von der TSMH zu vertreten ist, insbesondere durch Nichterscheinen zur jeweiligen Leistungserbringung ohne Kündigung des Vertrages, ganz oder teilweise nicht in Anspruch, obwohl die TSMH zur Leistungserbringung bereit und in der Lage ist, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen.

6.2. Für die vereinbarte Vergütung gilt die gesetzliche Regelung (§ 615 S. 1 und 2 BGB):

a) Die vereinbarte Vergütung ist zu bezahlen, ohne dass ein Anspruchauf Nachholung der Leistung besteht.
b) Die TSMH hat sich jedoch auf die Vergütung ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen sowie eine Vergütung, die die TSMH durch eine anderweitige Verwendung der vereinbarten Dienstleistungen erlangt oder zu erlangen böswillig unterlässt.

7. Kündigung und Rücktritt durch den Kunden bzw. den Auftraggeber

7.1. Der Kunde bzw. der Auftraggeber können den Vertrag mit der TSMH nach Vertragsabschluss kündigen. Die Kündigung bedarf keiner bestimmten Form. Eine Kündigung in Textform wird jedoch dringend empfohlen. Kündigt der Kunde bzw. Auftraggeber oder nimmt er Leistungen ohne Kündigungserklärung - insbesondere durch Nichterscheinen - nicht in Anspruch, so kann die TSMH Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und die damit verbundenen Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Leistung sowie gewöhnlich ersparte Aufwendungen berücksichtigt. Folgende Stornierungsgebühren werden fällig:
▪ bis zum 28. Tag 5%
▪ vom 27. bis 21. Tag 15%
▪ vom 20. bis 14. Tag 35%
▪ vom 13. bis 7. Tag 50%
▪ ab dem 6. Tag vor Antritt der Tagesreise und bei Nichtanreise 90%

7.2. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, der TSMH nachzuweisen, dass der TSMH überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die geforderte Entschädigungspauschale.

7.3. Die TSMH behält sich vor, anstelle der vorstehenden Beträge eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit die TSMH nachweist, dass der TSMH wesentlich höhere Aufwendungen entstanden sind, insbesondere, soweit einzelne Leistungsbestandteile der Tagesreise seitens der Leistungsträger nicht erstattet werden sollten. Macht die TSMH einen solchen Anspruch geltend, so ist die TSMH verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Rei-seleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

7.4. Durch die vorstehenden Kündigungsregelungen bleiben gesetzliche oder vertragliche Kündigungsrechte des Kunden im Falle von Mängeln der Dienstleistungen der TSMH sowie sonstige gesetzlichen Gewährleistungsansprüche unberührt.

8. Haftung der TSMH; Versicherungen

8.1. Die TSMH haftet unbeschränkt, soweit
▪ der Schaden aus der Verletzung einer wesentlichen Pflicht resultiert, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet
▪ der Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultiert.
Im Übrigen ist die Haftung der TSMH beschränkt auf Schäden, die durch die TSMH oder deren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

8.2. Die TSMH haftet nicht für Leistungen, Maßnahmen oder Unterlassungen von Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieben, oder sonstigen Anbietern, die anlässlich der Leistung besucht werden, es sei denn, dass für die Entstehung des Schadens eine schuldhafte Pflichtverletzung der TSMH ursächlich oder mitursächlich war.

8.3. Die vereinbarten vertraglichen Leistungen enthalten Versicherungen zu Gunsten des Kunden bzw. des Auftraggebers nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Dem Kunden bzw. dem Auftraggeber wird der Abschluss einer Leistungsrücktrittskostenversicherung aus-drücklich empfohlen.

9. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

9.1. Die TSMH kann den Dienstleistungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung der TSMH nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrigverhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.

9.2. Kündigt die TSMH, so behält sie den Anspruch auf den Leistungspreis; die TSMH muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die die TSMH aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.

10. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insb. Coronavirus)

10.1. Die Parteien sind sich einig, dass die TSMH die vereinbarten Leistungen in Zusammenarbeit mit den lokalen Leistungserbringern stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Leistungszeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbringen wird.

10.2. Der Kunde erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen der Leistungserbringer bei der Inanspruchnahme von Leistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen die Reiseleitung und den Leis-tungsträger unverzüglich zu verständigen.

11. Rechtswahl; Gerichtsstand; Verbraucherstreitbeilegung

11.1. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der TSMH findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Kunde kann die TSMH nur am Sitz der TSMH verklagen.

11.2. Für Klagen der TSMH gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz der TSMH vereinbart.

11.3. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,

a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Dienstleistungsvertrag zwischen dem Kunden und der TSMH anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Dienstleistungsvertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

11.4. Die TSMH weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass die TSMH nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Bedingungen für die TSMH verpflichtend würde, informiert die TSMH die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. Die TSMH weist für alle Verträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform https://ec.europa.eu/consumers/odr hin.

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Dienstleister ist:
Tourismus und Stadtmarketing Husum GmbH
Registergericht: Amtsgericht Flensburg; Registernummer: HRB 1524 HU
Geschäftsführerin: Frau Jutta Albert
Großstraße 27
25813 Husum
Telefon 04841 8987-0
Telefax 04841 8987-90
info@husum-tourismus.de

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